Spenden-absetzbarkeit

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5 Tipps zur Spendenabsetzbarkeit

  1. Sie können der Caritas heuer mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben. 
  2. Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
  3. Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.
  4. Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Um Ihre Spende steuerlich geltend machen zu können, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt. 
  5. Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Spendenabsetzbarkeit ab 2017

Was ändert sich ab 2017?

Ab dem Jahr 2018 werden Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben! Idealerweise geben Sie uns auch Ihre Adresse bekannt, damit wir Sie für eventuelle Rückfragen kontaktieren können.

Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Was muss ich beitragen?

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wenn es nur ein Familienkonto gibt, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.

Worauf muss ich achten?

Vor- und Zunamen müssen dem Meldezettel/ Reisepass entsprechen! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Wie lasse ich Ihnen meine Daten zukommen?

Bitten schicken Sie Ihre persönlichen Daten zur Einmeldung an das Finanzamt an: spenden@caritas.tirol

Was mache ich, wenn ich meine Spenden nicht steuerlich geltend machen möchte?

Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen möchten, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns dies bekannt geben, damit wir Sie diesbezüglich nicht unnötig anschreiben.

Welche Vorteile habe ich dadurch?

Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.

Wer ist für diese Änderung verantwortlich?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.

Warum braucht die Caritas mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Wenn ich meinen Vor- und Zunamen, sowie mein Geburtsdatum bereits bekannt gegeben habe – muss ich noch etwas tun?

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.

Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

Wie und wann übermittelt die Caritas meine Spendendaten an das Finanzamt?

Wir werden ihre Spendensumme in verschlüsselter Form Ende Februar an das Finanzamt übermitteln. Was mache ich, wenn ich mein Geburtsdatum übermittelt habe, aber meine Spenden nicht mehr steuerlich geltend machen möchte? Wenn Sie Ihre Spenden nicht mehr absetzen möchten, schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf und wir werden dies in unserer Datenbank vermerken.

Kann ich anonym für die Caritas spenden?

Selbstverständlich können Sie uns auch eine anonyme Spende zukommen lassen. Bitte beachten Sie aber, dass wir Ihre Spende in einem solchen Fall nicht dem Finanzamt melden können. Ihre Spende wird somit auch nicht steuerlich geltend gemacht.