Caritas-SOS-Ruf 2080: Schwer krank und Pfändung unter dem Existenzminimum

Herr M. ist in 2. Ehe verheiratet. Aufopferungsvoll pflegt er seine Frau, die seit kurzem sehr pflegebedürftig ist und ständig zwischen Krankenhaus- und Kuraufenthalten hin und her pendeln muss. Bis der Antrag auf Pflegegeld und Invaliditätspension bearbeitet wird, gibt es für seine Frau keinerlei Einkommen oder eine Unterstützung für krankheitsbedingte Mehrausgaben. Herr M. ist zu Alimentationszahlungen für 3 Kinder aus erster Ehe verpflichtet. Sein Vollzeitgehalt wird regelmäßig unter das Existenzminimum exekutiert.
Um Herrn M. und vergleichbaren Fälle schnell und unbürokratisch helfen zu können, bittet die Caritas um Ihre Spende.

Spendenkonto: 670950, Raiffeisen Landes Bank BLZ 36.000
Kennwort: SOS-Ruf 2080
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